Ihr Unternehmen baut qualifizierte und engagierte Mitarbeiter auf? Heute gutes Personal zu finden ist jedoch nicht einfach. Wer erstklassig ausgebildete Fach- und Führungskräfte für sich gewinnen will, muss als erfolgreicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen können. Die betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) ist eine Investition in Ihr Unternehmen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern attraktive Vorteile bringt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Tipp:
Die Altersvorsorge zum Nulltarif.
Alle Personen, die vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhalten können besonders effizient die VWL-Leistungen zur Gestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Mit der Investition von VWL-Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge kann zum Nulltarif für die Rente vorgesorgt werden.
So können die VWL-Leistungen in eine Direktversicherung investiert werden und zusätzlich durch Gehaltsumwandlung aufgestockt werden.
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Sie sind Angestellter, Ihr verdienst ist über der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr und Sie möchten nicht mehr den Höchstbeitrag für eine Grundabsicherung in der Krankenkasse zahlen?
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Sie haben sich gerade erst selbständig gemacht oder sind bereits erfolgreicher Unternehmer?
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Studienanfänger können sich bereits mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach dem Studienbeginn haben Sie 3 Monate Zeit, um sich für einen privaten Krankenversicherung zu entscheiden und eine private studentische Krankenversicherung abzuschließen.
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Als Elternteil möchte man seine Kinder immer nur das Beste, auch wenn es um die Gesundheit geht. Auch wenn man sich wünscht, dass der Nachwuchs niemals krank wird, so weiß jeder, dass es sich nicht verhindern lassen wird. Im Kindergarten einen Infekt eingeholt oder beim Toben gestürzt, alles das kann täglich passieren.
Daher bietet die HanseMerkur auch für Kinder eine private Krankenvollversicherung an, damit Ihr Kind die bestmögliche medizinische Betreuung erhält, welche man sich als Eltern wünscht.
Daher verzichten wir bei Kindern auch auf den üblichen Selbstbehalt.
Aktuell sind Sie als Selbstständiger oder Angestellter freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen den Höchstbeitrag?
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